Teilnahmebedingungen für „Smily – das CHECK24 Treueprogramm in Österreich"
Stand: Mai 2026
Mit „Smily", dem Treueprogramm von CHECK24, können teilnahmeberechtigte Personen im Zusammenhang mit qualifizierenden Abschlüssen über CHECK24 Smily Vorteile erhalten, insbesondere Smily Punkte, Rabatte, Cashbacks oder weitere Extras. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und CHECK24 über die Teilnahme am Treueprogramm „Smily" in Österreich.
1Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter und Betreiber des Treueprogramms ist die CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH in 1010 Wien, Österreich, E-Mail: smily@check24.at (nachfolgend „CHECK24").
1.2 „Smily" ist der Name des Treueprogramms von CHECK24.
1.3 Smily wird über die Website check24.at, über die CHECK24 App sowie, sofern verfügbar, über andere Anwendungen/Benutzeroberflächen bereitgestellt (zusammengefasst als „Website" bezeichnet).
1.4 „Teilnehmer" ist jede natürliche Person, die die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllt.
1.5 „CHECK24 Kundenkonto" („Kundenkonto") ist das Kundenkonto, welches von der CHECK24 GmbH betrieben wird und für das eigenständige Nutzungsbedingungen gelten.
1.6 „Teilnehmende Unternehmen" sind zu CHECK24 gehörende Unternehmen, die hier im Impressum auf der Website abgerufen werden können.
1.7 „Bestätigte Abschlüsse" sind über Website initiierte und vom jeweiligen Anbieter/Partner der teilnehmenden Unternehmen bestätigte Verträge oder vergleichbare Leistungsvorgänge (insbesondere Buchung, Kauf, Abschluss) (im Folgenden zusammengefasst als „Abschlüsse" bezeichnet), die (1.) dem Teilnehmerkonto (siehe Ziffer 2.2) eindeutig zugeordnet werden können, (2.) wirksam zustande gekommen sind, (3.) nicht mehr widerrufen, storniert, zurückgegeben oder anderweitig rückabgewickelt werden können und (4.) nicht aufgrund von Nichtzahlung oder aus anderen Gründen nachträglich entfallen.
1.8 „Qualifizierende Abschlüsse" sind bestätigte Abschlüsse nach Ziffer 1.7, die darüber hinaus bei Abschluss auf der Website explizit als dem Smily Level-Fortschritt anrechenbar gekennzeichnet sind und erst nach Begründung der Teilnahme an Smily getätigt werden. Ausschließlich qualifizierende Abschlüsse zahlen auf die Berechnung des Mitgliedschaftslevels („Smily Level") ein (siehe Ziffer 4).
1.9 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des Kundenkontos sowie möglichen Bedingungen des jeweils vermittelten Produkts/Vertrags bei den teilnehmenden Unternehmen. Die Bedingungen der vermittelten Produkte/Verträge seitens der teilnehmenden Unternehmen sowie des Kundenkontos bleiben unberührt.
2Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, die volle Geschäftsfähigkeit besitzen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben (zusammengefasst als „teilnahmeberechtigte Person" bezeichnet).
2.2 Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an Smily ist (1.) die Voraussetzungen als teilnahmeberechtigte Person gemäß Ziffer 2.1 zu erfüllen, (2.) ein aktives, und damit nicht gekündigtes/gelöschtes CHECK24 Kundenkonto zu besitzen, (3.) eine erfolgreiche Smily-Registrierung über die Website für dieses CHECK24 Kundenkonto zu besitzen, (4.) eine Werbeeinwilligung im Kontext dieser Teilnahme an Smily erteilt zu haben und (5.) sowohl Inhaber des CHECK24 Kundenkontos als auch Teilnehmer an Smily muss dieselbe Person sein; infolgedessen bilden fortan Smily und das CHECK24 Kundenkonto eine eineindeutige Einheit, die sich immer auf eine konkrete Person bezieht (zusammengefasst fortan als „Teilnehmerkonto" bezeichnet).
2.3 Der Nutzer sichert mit seiner Registrierung, mit jeder Nutzung von Smily sowie im Rahmen des Bestehens des Teilnehmerkontos zu, dass er die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1 und 2.2 erfüllt.
2.4 Pro teilnahmeberechtigte Person ist grundsätzlich nur ein Teilnehmerkonto zulässig.
2.5 Die Teilnahme ist unentgeltlich.
2.6 Vorteile, Level etc. im Kontext von Smily sind an eine konkrete Person und ihr zugeordnetes Teilnehmerkonto gebunden und damit nicht übertragbar. Selbiges gilt auch für das Teilnehmerkonto allein.
2.7 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. CHECK24 kann die Teilnahme aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere zur Missbrauchsvermeidung, bei unvollständigen/unkorrekten Angaben, bei technischen Gründen, die eine ordnungsgemäße Programmteilnahme vorübergehend oder dauerhaft verhindern, oder bei rechtlichen Gründen, insbesondere regulatorischen Beschränkungen.
3Programm
3.1 Im Rahmen des Treuprogramms können Teilnehmern je nach Mitgliedschaftslevel („Smily Level") Smily Rabatte, Smily Cashbacks, Smily Punkte und/oder weitere Extras (zusammengefasst als „Smily Vorteile" bezeichnet) bei teilnehmenden Unternehmen gewährt werden. Welche Vorteile im Einzelfall durch diese teilnehmenden Unternehmen gewährt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt bzw. der jeweiligen Aktion und wird vor Abschluss bzw. im Rahmen der Aktion auf der Website durch die teilnehmenden Unternehmen transparent ausgewiesen. Die Grundlage für die Berechnung des Smily Levels eines Teilnehmers sind seine qualifizierenden Abschlüsse.
3.2 Die Gewährung von qualifizierenden Abschlüssen obliegt ausschließlich den teilnehmenden Unternehmen, bei denen ein Teilnehmer Abschlüsse getätigt hat. Einwendungen gegen die Richtigkeit der qualifizierenden Abschlüsse muss der Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb eines Monats, in Textform (z. B. per E-Mail) ausschließlich beim entsprechenden teilnehmenden Unternehmen, bei denen der Teilnehmer die Abschlüsse getätigt hat, geltend machen und geeignete Nachweise beifügen. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
3.3 Smily stellt eine freiwillige, unentgeltliche Zusatzleistung dar. Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit des Programms oder bestimmter Aktionen oder Vorteile durch die teilnehmenden Unternehmen besteht nicht. Einzelheiten zur Weiterentwicklung und Änderung des Programms richten sich nach Ziffer 14.
4Smily Level
4.1 Smily kann verschiedene „Smily Level" vorsehen. Die Level richten sich u. a. nach der Anzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestätigten qualifizierenden Abschlüsse. Die maßgeblichen Level-Anforderungen werden auf smily.check24.at/benefits transparent ausgewiesen.
4.2 Änderungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 14.
5Smily Vorteile
5.1 Teilnehmer können im Rahmen ihrer Teilnahme an Smily für bestimmte Abschlüsse bei den teilnehmenden Unternehmen Smily Vorteile erhalten.
5.2 Maßgeblich für Art und Umfang der für einen Abschluss gewährten Smily Vorteile sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses auf der Website ausgewiesenen Bedingungen. Nachträgliche Änderungen oder die Beendigung einzelner Smily Vorteile wirken sich nicht auf bereits getätigte Abschlüsse aus. Für künftige Abschlüsse können teilnehmende Unternehmen Smily Vorteile eigenverantwortlich und unabhängig von Ziffer 14 mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder einstellen.
5.3 Smily Cashback-Beträge werden grundsätzlich nur gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für einen bestätigten Abschluss nach Ziffer 1.7 erfüllt sind. Zusätzlich kann für die Gutschrift eine erfolgreiche Bestätigung durch die jeweiligen Anbieter/Partner der teilnehmenden Unternehmen und/oder die Vorlage qualifizierter Nachweise erforderlich sein, soweit dies auf der Website oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot ausgewiesen ist. Fraud-, Phishing- oder sonstige Betrugsvorgänge führen generell zu keiner positiven Gutschrift.
5.4 Smily Vorteile können an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, insbesondere an Mindestbuchungswert, Reisezeitraum, Verfügbarkeit und Partnerbedingungen, soweit dies auf der Website oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.
6Smily Punkte
6.1 Smily Punkte können Teilnehmern bei bestimmten Abschlüssen nach Maßgabe von Ziffer 5 gutgeschrieben werden. Smily Punkte können nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen insbesondere für Rabatte und Cashbacks eingelöst, ausgezahlt oder gespendet werden. Der rechnerische Gegenwert bei der Einlösung oder Auszahlung beträgt dabei: 1 Smily Punkt entspricht EUR 0,01 (ein Eurocent).
6.2 Die Gutschrift von Smily Punkten erfolgt üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung des Abschlusses gemäß Ziffer 1.7.
6.3 Bei Rückgängigmachung eines Abschlusses (z. B. Widerruf, Rücktritt, Anfechtung, Storno, Umtausch) sowie bei Fehlbuchungen oder Missbrauch (z. B. Fraud-, Phishing- oder sonstige Betrugsvorgänge, Scheinabschlüsse, Manipulation von Tracking oder Zuordnung) kann die betreffende Punktegutschrift storniert oder berichtigt werden. Bereits ausgezahlte oder eingelöste Vorteile können in dem Umfang rückbelastet bzw. verrechnet werden, der dem Wert der rückabgewickelten Transaktion zugeordneten Punktegutschrift bzw. des rückabgewickelten Vorteils entspricht.
6.4 Smily Punkte begründen keinen Anspruch auf Verzinsung.
6.5 Besteht der Punktestand eines Teilnehmers ausschließlich aus Eröffnungs- oder vergleichbaren Willkommensgutschriften, ist eine Einlösung, Auszahlung oder Spende dieser Punkte ausgeschlossen.
7Punktestand
7.1 Smily Punkte werden am Teilnehmerkonto gespeichert. Der Teilnehmer kann den aktuellen Punktestand jederzeit in seinem CHECK24 Kundenkonto abrufen.
7.2 CHECK24 kann dem Teilnehmer zusätzlich in angemessenen Abständen Informationen zum Punktestand per E-Mail, Push und/oder in seinem CHECK24 Kundenkonto bereitstellen.
7.3 Einwendungen gegen die Richtigkeit des Punktestands soll der Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis in Textform (z. B. per E-Mail) beim entsprechenden teilnehmenden Unternehmen geltend machen und geeignete Nachweise beifügen. Die Gewährung der Punkte obliegt ausschließlich den teilnehmenden Unternehmen, bei denen ein Teilnehmer Abschlüsse getätigt hat.
8Einlösung von Smily Punkten für Rabatte und Cashbacks
8.1 Smily Punkte können bei ausdrücklich als einlösbar gekennzeichneten Angeboten für Rabatte oder Cashbacks eingesetzt werden. Einlösbare Angebote werden bei den teilnehmenden Unternehmen in Suchergebnissen, Detailseiten und/oder im Abschlussprozess entsprechend gekennzeichnet.
8.2 Der gewährte Rabatt je eingelöstem Smily Punkt richtet sich nach Ziffer 6.1.
8.3 Die Einlösung ist nur über die von teilnehmenden Unternehmen bereitgestellte Einlösefunktion möglich. Eine Einlösung bei einer Weiterleitung auf externe Seiten ohne Einlösefunktion ist ausgeschlossen.
8.4 Smily Punkte können nur einmal verwendet werden: Eingelöste Punkte können nicht zusätzlich zur Auszahlung gebracht werden.
8.5 Wird ein Abschluss, bei dem Punkte eingelöst wurden, storniert oder rückabgewickelt, werden eingelöste Smily Punkte grundsätzlich wieder gutgeschrieben, sobald die Rückabwicklung bestätigt ist; abweichende Aktionsbedingungen bleiben vorbehalten.
9Auszahlung von Smily Punkten
9.1 Smily Punkte können ab 1.000 (in Worten: eintausend) Smily Punkten in Geld ausgezahlt werden. Die Auszahlung je ausgezahltem Smily Punkt richtet sich nach Ziffer 6.1. Unterhalb dieser Schwelle ist eine Auszahlung in Geld grundsätzlich ausgeschlossen.
9.2 Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf die im Teilnehmerkonto hinterlegte IBAN („Bankverbindung").
9.3 Der Auszahlungsauftrag wird über das Teilnehmerkonto erteilt. CHECK24 kann zur Betrugs- und Missbrauchsprävention angemessene Sicherheits- und Verifizierungsschritte vorsehen.
9.4 CHECK24 ist berechtigt, Auszahlungen mit berechtigten Gegenansprüchen, insbesondere aus Rückbelastungen nach Ziffer 6.3, zu verrechnen.
10Spenden von Smily Punkten
10.1 Smily Punkte können aktionsweise auch gespendet werden, soweit CHECK24 eine entsprechende Spendenfunktion anbietet.
10.2 Für Spendenaktionen gelten die jeweils aktionsbezogenen Bedingungen, die im Rahmen der jeweiligen Spendenaktion auf der Website abrufbar sind.
11Punkteverfall
11.1 Mit Kündigung oder Löschung des CHECK24 Kundenkontos bzw. mit sonstiger Beendigung der Teilnahme endet auch die Teilnahme an Smily. Der Umgang mit dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Punktestand richtet sich nach Ziffer 14.
11.2 Unabhängig davon verfallen Smily Punkte mit Ablauf des 31.03. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab dem Datum der Bestätigung der jeweiligen Punktegutschrift, sofern nicht in CHECK24 Kommunikationsmedien längere Verfallsfristen bekannt gegeben worden sind.
11.3 Auf einen Verfall von Smily Punkten wird im Teilnehmerkonto mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Verfallsdatum nach Ziffer 11.2 gesondert hingewiesen.
12Pflichten des Teilnehmers; Prüfung, Sperrung, Ausschluss und Folgen bei Pflichtverstößen und Missbrauch
12.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2 während der gesamten Teilnahme zu erfüllen, bei Registrierung und Nutzung von Smily vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen, Änderungen unverzüglich im CHECK24 Kundenkonto zu aktualisieren, seine Zugangsdaten geheim zu halten und bei berechtigten Prüfungen durch CHECK24 in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
12.2 CHECK24 ist berechtigt, das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen sowie die ordnungsgemäße Nutzung von Smily zu prüfen, soweit konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen oder ein sonstiger sachlicher Grund vorliegt. CHECK24 kann in diesem Zusammenhang angemessene und geeignete Nachweise verlangen.
12.3 Untersagt sind insbesondere die Nutzung von Smily durch oder für Dritte, mehrere Teilnehmerkonten derselben Person, die Umgehung von Teilnahmevoraussetzungen oder Programmregeln, automatisierte Zugriffe auf Smily oder das Teilnehmerkonto, insbesondere durch Bots oder Skripte, Manipulationen von Abschlüssen, Transaktionen oder deren Zuordnung sowie jede missbräuchliche, rechtswidrige oder sonst zweckwidrige Nutzung.
12.4 Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen anwendbares Recht oder bestehen objektive Anhaltspunkte für Betrug, Missbrauch oder Manipulation, kann CHECK24 die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die vorübergehende Sperrung des Teilnehmerkontos, die Aussetzung von Gutschriften, Auszahlungen, Einlösungen oder sonstigen Smily Vorteilen, der Ausschluss vom Programm sowie die außerordentliche Kündigung. Soweit angemessen, wird CHECK24 den Teilnehmer vor einem endgültigen Ausschluss oder einer außerordentlichen Kündigung anhören oder abmahnen.
12.5 Soweit Smily Vorteile unberechtigt oder unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurden, sind CHECK24 oder das jeweils betroffene teilnehmende Unternehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit berechtigt, diese nicht gutzuschreiben, zu stornieren, zurückzubuchen oder deren Einlösung bzw. Auszahlung abzulehnen. Bereits ausgezahlte, verrechnete oder eingelöste Vorteile kann CHECK24 in Höhe des Werts der unberechtigt erlangten Vorteile zurückfordern oder mit eigenen Forderungen verrechnen, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder auf Betrug, Missbrauch oder Manipulation beruhen und dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12.6 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von CHECK24, insbesondere das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.
13Haftung
13.1 CHECK24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von CHECK24 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, die keine Kardinalpflichten darstellen, ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CHECK24.
13.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14Kündigung, Änderungen und Einstellung des Programms
14.1 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an Smily jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen, insbesondere per E-Mail an smily@check24.at. Die Kündigung der Teilnahme an Smily lässt das CHECK24 Kundenkonto unberührt.
14.2 CHECK24 kann die Teilnahme des Teilnehmers an Smily ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CHECK24 liegt insbesondere vor, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2 nicht oder nicht mehr vorliegen oder ein Fall der Ziffer 12.4 vorliegt und es CHECK24 unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, die Teilnahme bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird CHECK24 den Teilnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung abmahnen oder ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.
14.3 CHECK24 kann Smily insgesamt oder in einzelnen Bestandteilen mit Wirkung für die Zukunft ergänzen, ändern oder einstellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei rechtlichen, regulatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsverhindernden Anforderungen, Änderungen der Markt- oder Partnerbedingungen oder zur Weiterentwicklung des Programms vor.
14.4 Wesentliche nachteilige Änderungen sowie die vollständige oder teilweise Einstellung des Programms wird CHECK24 grundsätzlich mit angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Im Fall der vollständigen Einstellung kann CHECK24 die Teilnahmeverträge nach Ziffer 14.2 Satz 1 ordentlich kündigen. Für die Abwicklung bestätigter Smily Punkte gilt in diesem Fall Ziffer 14.5 lit. b entsprechend, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsbedingten Gründen, kann CHECK24 Änderungen oder Einstellungen auch mit kürzerer Frist vornehmen, soweit dies erforderlich ist.
14.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung der Teilnahme endet die Teilnahme an Smily. Programmbezogene Vorteile enden grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt. Bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Ansprüche auf Smily Cashbacks oder sonstige Geldleistungen aus vor Wirksamwerden getätigten Abschlüssen bleiben unberührt, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die zu diesem Zeitpunkt im Teilnehmerkonto vorhandenen, bestätigten und noch nicht eingelösten oder ausgezahlten Smily Punkte gilt Folgendes:
- a) Grundsätzlich werden die zur Auszahlung möglichen Smily Punkte gemäß Ziffer 9 ausgezahlt. Ziffer 6.3 und Ziffer 6.5 bleiben unberührt.
- b) Bei ordentlicher Kündigung durch CHECK24 sowie bei außerordentlicher Kündigung durch CHECK24 aus einem vom Teilnehmer nicht zu vertretenden Grund oder sonstiger Beendigung durch CHECK24 werden die Smily Punkte abweichend von Ziffer 9.1 auch unterhalb der Auszahlungsschwelle ausgezahlt; im Übrigen gilt lit. a entsprechend.
Nimmt ein Nutzer nach Kündigung oder Beendigung erneut an Smily teil, beginnt die Teilnahme neu; frühere Smily Punkte, Smily Level oder sonstige Vorteile werden nicht wiederhergestellt oder angerechnet.
14.6 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung können Smily Punkte und sonstige Smily Vorteile nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden. Bereits vor diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß erteilte Auszahlungsaufträge für Smily Punkte werden nach Maßgabe der Ziffer 9 abgewickelt.
14.7 Rechte von CHECK24 nach Ziffer 12, insbesondere zur Sperrung, Aussetzung, Stornierung, Rückbuchung, Rückforderung oder Verrechnung von Vorteilen, bleiben unberührt, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
14.8 Soweit Änderungen des Programms eine Änderung dieser Teilnahmebedingungen erfordern, kann CHECK24 diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. CHECK24 wird dem Teilnehmer Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen und gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Teilnehmer, ist CHECK24 berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers an Smily nach Ziffer 14.2 Satz 1 ordentlich zu kündigen. Für die Abwicklung bestätigter Smily Punkte gilt Ziffer 14.5 lit. b entsprechend.
15Widerrufsbelehrung
15.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme eingreift, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
15.2 Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme greift.
15.3 Ausübung des Widerrufsrechts
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH, Smily Programm, 1010 Wien, E-Mail: smily@check24.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
15.4 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet die Teilnahme am Smily-Programm. Für den Umgang mit vorhandenen Smily Punkten gilt Ziffer 14 entsprechend. Über die in Ziffer 6.3 und Ziffer 12.5 geregelten Fälle hinaus bestehen keine weitergehenden Rückforderungsansprüche von CHECK24 aus Anlass des Widerrufs.
16Datenschutz
Zum Thema Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können.
17Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzer Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Nutzer dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.2 Für Klagen von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU haben, gilt, sofern rechtlich zulässig, als alleiniger Gerichtsstand der Sitz von CHECK24 (aktuell: Wien, Österreich) und das österreichische Recht.
17.3 CHECK24 ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.4 Soweit in diesen Teilnahmebedingungen besondere Regelungen für Konsumenten enthalten sind, gelten diese nur für Nutzer, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind.
17.5 Weitere Informationen zu Smily finden Sie unter smily.check24.at/benefits.
Anlage 1– Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am Smily-Programm.
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.